Wies´n die (rechtliche) Lage?

Alljährlich werden mehrere tausend Tonnen an Feinsämereien aus gebietsfremden Herkünften nach Deutschland importiert. Eine Reise um die halbe Erdkugel, wie im Falle von Weißklee aus Neuseeland oder Wiesenlieschgras aus Kanada, ist dabei keine Seltenheit. Die entsprechenden Züchtungen erweisen sich in vielen Fällen über mehrere Generationen und Vegetationsperioden hinweg als ausdauernd und prägen mittlerweile vielerorts Landschaften und Pflanzenbestände. Oftmals leiden aber auch unsere Ökosysteme unter der Einschleppung gebietsfremder Arten, wenn beispielsweise sogenannte invasive Neophyten – das sind fremdeingeschleppte Pflanzen wie das „Drüsige Springkraut“ – über weit hergereiste Saatgutpartien ungewollt Einzug erhalten. Diese können im Einzelfall aufgrund ihrer Dominanz die heimische Flora mehr und mehr zurückzudrängen.

Um heimische Pflanzenarten, welche sich über viele Generationen vermehrt und regionaltypischen Besonderheiten angepasst haben, zu bewahren, wurde im Bundesnaturschutzgesetz der § 40 BNatSchG formuliert. Man spricht hier im Fachjargon auch von autochthonem Pflanzgut (griechisch: „bodenständig“, „am Ort entstanden“), das gebietseigene Gehölze und Blütenpflanzen umfasst. In Anlehnung an den oben genannten Gesetzestext dürfen nach dem 1. März 2020 in der freien Natur ausschließlich gebietseigene Herkünfte innerhalb der jeweiligen Vorkommensgebiete ausgebracht werden, andernfalls bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Somit sollen vornehmlich Pflanzen Verwendung finden, deren genetischer Ursprung dem jeweiligen Ausbringungsgebiet entspricht. Ausnahmen gelten in diesem Zusammenhang bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie im Bereich des Gartenbaus.

Die Bestrebungen des § 40 BNatSchG treffen nach einer vorgelagerten Übergangsfrist nun genau den Nerv der Zeit. Das spiegelt sich auch in den Themen wider, die innerhalb unserer Gesellschaft diskutiert werden: Klimakrise, Artensterben, nachgelagerte Umwelteffekte – dies sind omnipräsente Herausforderungen, die in nahezu alle Entscheidungsprozesse unseres täglichen Tun und Handelns mit einbezogen werden sollten. Vielfältige Eigeninitiative kommt heute schon aus der Mitte der Gesellschaft und erfreut sich mittlerweile einer breiten Basis, womit nachhaltiges Umdenken und aktives Handeln in der Gegenwart unmittelbar einhergehen können. Wir brauchen positive Beispiele die vorangehen und uns allen einen Teil des Weges ebnen, um auch unseren Kindern und Kindeskindern eine lebenswerte Umwelt zu hinterlassen.

Als „Wiesenbrüder“ möchten wir unseren kleinen Beitrag dazu leisten, um gesellschaftliche Wünsche und Bestrebungen – wie beispielsweise das Volksbegehren zur Artenvielfalt – mit der regionalen Erzeugung zusammenzuführen.